1. Sanierung der Tölzer Eishockey Gesellschaft (2. Bundesliga) im Jahre 2003

Als Insolvenzverwalter wurde im Rahmen des Initiativrechts nach § 218 InsO ein Insolvenzplan entwickelt. Nur durch die Sanierung über einen Insolvenzplan war es möglich, die Spieltätigkeit in der 2. Bundesliga fortzusetzen. Eine übertragende Sanierung war nicht möglich, weil die Liga-Statuten dies nicht vorsahen. Bei einer Liquidation hätte die Mannschaft wieder im Amateurbereich anfangen müssen. Die Sanierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten war nur möglich in enger Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Amtsgericht und dem Insolvenzverwalter (vgl. hierzu den Aufsatz von RA Dr. Josef Hingerl in der ZInsO, 2004, Seiten 232 f).