Sanierungen durch Insolvenzpläne und Übertragung von Unternehmen

Die Kanzlei hat seit Einführung der Insolvenzordnung die Sanierung zahlreicher Unternehmen begleitet. So wurde von Herrn Dr. Josef Hingerl der erste erfolgreiche Insolvenzplan in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1999 – im ersten Jahr des neuen Insolvenzrechts – vorgelegt.

Bereits lange vor Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) konnten zahlreiche Insolvenzverfahren in der Insolvenzkanzlei mittels Insolvenzplan oder/und im Rahmen der Eigenverwaltung abgeschlossen werden. Dabei wurden Insolvenzpläne sowohl in Verfahren über das Vermögen mittelständischer Unternehmen mit vielen Arbeitnehmer:innen angewandt als auch beim Einzelunternehmen. Nunmehr sollen durch das ESUG gerade diese Verfahrensarten – der Insolvenzplan und die Eigenverwaltung – gestärkt werden. In der Kanzlei werden weit mehr Insolvenzverfahren über einen Insolvenzplan abgeschlossen als der Durchschnitt in Deutschland.

Durch das im Rahmen der Zertifizierungen eingeführte Qualitätsmanagement und die Erfahrung bei der Abwicklung von mehreren hundert Insolvenzverfahren ist die Insolvenzkanzlei bestens für die geordnete Verwaltung auch bei der Übernahme von Sachwaltungen (§ 270 b InsO) im Rahmen der Eigenverwaltung und des sogenannten “Schutzschirmverfahrens” aufgestellt.

Neben der Sanierung von Unternehmen durch Insolvenzpläne werden laufend Betriebe auch durch übertragende Sanierungen gerettet. Beispiele für Sanierungen finden Sie unter „Aktuelles“ in der Rubrik „Sanierungsbeispiele“.