Der gemeinwohlzertifizierte Insolvenzverwalter
Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter:innen hat massive Auswirkungen auf alle, die von einer Insolvenz betroffen sind. Dabei handelt es sich nicht lediglich um Gläubiger :innen und Schuldner(unternehmen), an die man wohl in diesem Zusammenhang stets zuerst denkt. Es gibt darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer Stakeholder, auf die ein Insolvenzverfahren Auswirkungen hat. Arbeitnehmer:innen haben Sorge um ihren Arbeitsplatz, Lieferant:innen um ihre Kund:innen und damit ggf. sogar um die eigenen Arbeitsplätze, Kund:innen und die Gemeinde verlieren vielleicht ein für sie wichtiges Unternehmen vor Ort etc. Der Kreis reicht jedoch noch weiter. So sind bspw. auch die Insolvenzgerichte über Jahre mit dem Verfahren befasst, ein Verein verliert viel-leicht seinen Hauptsponsor und sieht die Jugendarbeit gefährdet uvm.
All dies ist bekannt und zeigt, dass das Handeln von Insolvenzverwalter:innen bestimmter Leitlinien bedarf. Aus diesem Grunde wurden in den vergangenen Jahren Leitlinien für das Verwalterhandeln aufgestellt, wie sie sich etwa in den GOI oder den verschiedenen Zertifizierungsansätzen wiederfinden.
Dies greift jedoch zu kurz, da bei diesen Ansätzen weitgehend außer Acht gelassen wird, dass auch Insolvenzverwalter:innen selbst als Wirtschaftssubjekt tätig werden. Sie kaufen selbst mit ihrer Kanzlei Produkte und Dienstleistungen ein, arbeiten mit Banken zusammen, beschäftigen selbst Arbeitnehmer:innen und wirken mit ihrem Handeln ebenfalls auf das gesellschaftliche Umfeld.
Diese Auswirkungen werden i.d.R. weder erfasst noch bewertet. Im unternehmerischen Bereich gewinnen seit Jahren Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte immer mehr an Bedeutung, jedoch liefern diese meist keinen vollständigen Rundumblick durch das eigene Unternehmen. Die Bilanzierung nach den Grundsätzen der Gemeinwohlökonomie bietet einen Ansatz, der die Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns vollständig erfasst. Der folgende Beitrag soll diesen Ansatz in Grundzügen vorstellen.