Sanierung eines Unternehmens aus dem Automotive-Bereich mit 160 Mitarbeitern

Das Unternehmen erwirtschaftete Umsätze in einer Größenordnung von € 18 Mio., als im Jahre 2009 der Hauptkunde mit 50 % Umsatz aus dem internationalen Autorennsport kurzfristig ausschied. Die Schrumpfung des Umsatzes innerhalb kürzester Zeit auf € 9 Mio. konnte nicht mehr verkraftet werden. Das Unternehmen stellte Insolvenzantrag.

Im Jahre 2009 befand sich die gesamte Automobilindustrie auf dem absoluten Tiefpunkt. Die Abwrackprämie lief aus. Die Fortführung des Betriebes war im Wesentlichen damit zu begründen, dass das im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätige Unternehmen als erstes neue Aufträge erhalten wird, wenn die Automobilindustrie wieder Tritt fasst. Dies ist dann im Jahre 2010 eingetreten.

Bereits im ersten Jahr der Sanierung konnte der Umsatz wieder um 30 % gesteigert werden. Das Unternehmen wurde nach zweieinhalbjähriger Sanierungstätigkeit mit dann über 200 Mitarbeiter:innen und in einer Gewinnphase übergeben. Die Sicherungsgläubiger:innen wurden zwischen 70 und 100 % befriedigt, die nicht gesicherten Gläubiger:inne über 25 %. (Foto: Peter Fischer)

Sanierung eines amerikanischen Jazzmusikers, 67 Jahre

Der Jazzmusiker trat in der Bundesrepublik auch für ausländische Veranstalter auf. Da diese die Umsatzsteuer nicht abführten, haftete er hierfür dem Finanzamt gegenüber. Die Gesamtverbindlichkeiten lagen bei ca. € 90.000,00, davon € 5.000,00 gegenüber dem Rechtsanwalt, € 5.000,00 gegenüber dem Steuerberater und € 80.000,00 gegenüber dem Finanzamt. Außergerichtlich war das Finanzamt nicht bereit, sich vergleichsweise mit dem Jazzmusiker zu einigen. Im Insolvenzverfahren erwirtschaftete der Jazzmusiker die Kosten des Verfahrens von ca. € 8.000,00. Von dritter Seite wurden € 10.000,00 für die Gläubiger zur Verfügung gestellt. Der Insolvenzverwalter bildete hier 3 Gruppen – Finanzamt, Rechtsanwalt, Steuerberater. Das zuständige Amtsgericht stimmte der Bildung von „Ein-Gläubiger-Gruppen“ zu. Beabsichtigt war vom Planverfasser, dass Rechtsanwalt und Steuerberater mit einer Forderungssumme von € 10.000,00 das Finanzamt mit einer Forderungssumme von € 80.000,00 überstimmen. Zu der rechtlich interessanten Fragestellung, ob dies wegen der offensichtlich manipulativen Gruppenbildung überhaupt möglich ist, kam es letztendlich nicht, weil sämtliche Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmten. Über den Insolvenzplan wurde der amerikanische Jazzmusiker bereits nach einem Jahr von allen seinen Schulden befreit.